Alles, was Sie brauchen, um legal in Argentinien zu leben, an einem Ort vereint: welcher Aufenthalt für Sie passt, welche Dokumente verlangt werden, wie die Verfahren bei der Migrationsbehörde ablaufen und wie lange es dauert — mit einer aktuellen rechtlichen Einordnung nach der Nichtigerklärung des Dekrets 366/2025.
Argentinien regelt Einreise, Aufenthalt und Ausreise von Ausländern durch das Gesetz 25.871 und seine Durchführungsvorschriften. Es gibt drei große Aufenthaltskategorien — transitorisch, temporär und dauerhaft — ergänzt um die vorläufige precaria (vorläufiger Aufenthalt). Welche für Sie passt, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der geplanten Tätigkeit, der Aufenthaltsdauer, den familiären Bindungen, der Herkunft der Einkünfte und davon ab, ob Sie die Verfahren aus Argentinien oder aus dem Ausland betreiben.
| Kategorie | Üblicher Zweck | Dauer | Verleiht den DNI ? |
|---|---|---|---|
| Transitorisch | Tourismus, Geschäft, digitaler Nomade, Transit, kurze technische/akademische Tätigkeiten, kurze medizinische Behandlung | Bis zu 1 Jahr (je nach Unterkategorie) | Nein |
| Temporär | Arbeit, Studium, Privatier, Ruhestand, Investition, MERCOSUR-Staatsangehörigkeit, Familiennachzug, Wissenschaft, Sport, Religion, humanitär | Bis zu 3 Jahre (je nach Kriterium) | Ja (temporärer DNI) |
| Dauerhaft | Endgültige Niederlassung | Ohne migrationsrechtliche Befristung | Ja (dauerhafter DNI) |
| Precaria | Vorläufige Erlaubnis während der Bearbeitung des Antrags | Bis zu 90 Tage, verlängerbar | Nein (vorläufige Bescheinigung) |
Grundsätzlich erlaubt der transitorische Aufenthalt keine entgeltliche Tätigkeit, außer bei ausdrücklicher Genehmigung. Der temporäre erlaubt die Arbeit während des genehmigten Zeitraums. Die precaria erlaubt den Aufenthalt, die Arbeit und — in vielen Fällen — die Ein- und Ausreise während der Bearbeitung des Antrags, ist aber kein endgültiger Aufenthalt und begründet keinen Anspruch auf eine positive Entscheidung.
Der einfachste Weg: allein auf der Staatsangehörigkeit beruhend, ohne Nachweis von Arbeit, Einkünften oder Investition.
Mieten, Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland, stabil und aus rechtmäßiger Quelle.
Eigenkapitaleinlage in ein tragfähiges Projekt mit wirtschaftlicher Wirkung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Fernarbeit für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland, bis zu einem Jahr.
Ehegatte, Kind oder Elternteil eines Argentiniers oder eines dauerhaft Aufenthaltsberechtigten.
Vertrag mit einem argentinischen Arbeitgeber, der als Antragsteller registriert ist (RENURE).
Tourismus, Geschäft, digitaler Nomade, Saisonarbeit, Transit, kurzes Studium und kurze medizinische Behandlung.
MERCOSUR, Arbeit, Privatier, Ruheständler, Investor, Studierende, Forschende, Sport, Religion, Familie und humanitär.
Über arraigo (verfestigte Bindungen): 2 Jahre MERCOSUR / 3 Jahre übrige Fälle, Kind eines Argentiniers und bilaterale Abkommen.
Dokumente, Apostille, Visum vs. Einreisegenehmigung vs. radicación, RADEX, Fristen, Verlängerungen und Checkliste.
In vielen Fällen ja, sofern die Einreise ordnungsgemäß erfolgte, der Aufenthalt gültig ist und Sie ein Aufenthaltskriterium erfüllen. Nicht alle Staatsangehörigkeiten oder Kategorien lassen dies zu; manche Antragsteller müssen zuerst im Ausland ein Visum oder eine Einreisegenehmigung erlangen.
Nicht für sich allein. Die Immobilie kann Einkünfte erzeugen, die für die Kategorie Privatier in Betracht kommen, oder Teil eines Investitionsprojekts sein, und eine Gesellschaft kann unter die Investition fallen, doch das vollständige migrationsrechtliche Kriterium muss stets erfüllt sein.
Die Migrationsbehörde nennt 2 Jahre (MERCOSUR) oder 3 Jahre (außerhalb MERCOSUR) gültigen temporären Aufenthalt, zuzüglich tatsächlicher Anwesenheit im Land und Mitteln zum Lebensunterhalt. Regeln des Dekrets 366/2025, je nach gerichtlicher Entwicklung zu überprüfen.
Nein. Es ist transitorisch (bis zu einem Jahr) und für Personen bestimmt, die aus der Ferne für das Ausland arbeiten. Für einen DNI und einen Weg zum dauerhaften Aufenthalt kommen der temporäre Aufenthalt über Arbeit, die Kategorie Privatier oder eine andere Kategorie in Betracht.
Ja. Wir beraten aus der Ferne auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Chinesisch und können bevollmächtigt vor den argentinischen Behörden handeln, ohne dass Sie anreisen müssen.
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Aktualisiert am 19. Juli 2026. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und stellt keine personalisierte Rechtsberatung dar. Die Regeln und die verlangten Dokumente können sich ändern, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie ein Verfahren beginnen, insbesondere solange die Reichweite der Nichtigerklärung des Dekrets 366/2025 noch nicht geklärt ist.
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