Für alle, die von passiven Einkünften aus dem Ausland leben. Voraussetzungen, Mindestbetrag, Fristen und wie wir Sie von der Prüfung bis zum DNI begleiten — aus der Ferne, bevollmächtigt handelnd.
Der Privatier-Aufenthalt richtet sich an alle, die stabil und rechtmäßig von passiven Einkünften aus dem Ausland leben — Mieten, Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Er verleiht einen temporären DNI und eröffnet den Weg zum dauerhaften Aufenthalt über arraigo.
Passive Einkünfte aus eigenem Vermögen: Mieten, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren. Sie müssen stabil und rechtmäßig sein und über eine von der BCRA zugelassene Stelle eingehen.
In der Regel fünf Mindestlöhne (SMVM) pro Monat. Der nominale Betrag ändert sich mit dem geltenden SMVM; wir bestätigen ihn im Beratungsgespräch.
Ja. Er ist temporär (bis zu 3 Jahre, verlängerbar), verleiht den DNI und eröffnet nach 3 Jahren (außerhalb MERCOSUR) mit Anwesenheit im Land den Anspruch auf den dauerhaften Aufenthalt über arraigo.
Für den Zugang zum dauerhaften Aufenthalt ist eine Anwesenheit im Land erforderlich (mehr als 50 % des Zeitraums und ohne längere Abwesenheiten). Wir planen Ihre Reisen so, dass der Antrag nicht gefährdet wird.
Überblick, Kategorien und Vergleich.
Alle Kriterien und die Stufe zum dauerhaften Aufenthalt.
Dokumente, Apostille und Fristen.
Aktualisiert am 19. Juli 2026. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und stellt keine personalisierte Rechtsberatung dar. Die Regeln und die verlangten Unterlagen können sich ändern, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie ein Verfahren beginnen, insbesondere solange die Reichweite der Nichtigerklärung des Dekrets 366/2025 noch nicht geklärt ist.
Teilen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltsgrund, Ihre Fristen und Ihre familiäre Situation mit, und wir zeichnen den schnellsten gangbaren Weg. Wir arbeiten aus der Ferne und können bevollmächtigt handeln — Sie müssen nicht anreisen. Erste vertrauliche Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.