Passive Einkünfte · mit DNI

Privatier-Aufenthalt in Argentinien

Für alle, die von passiven Einkünften aus dem Ausland leben. Voraussetzungen, Mindestbetrag, Fristen und wie wir Sie von der Prüfung bis zum DNI begleiten — aus der Ferne, bevollmächtigt handelnd.

StartseiteLeistungenAufenthalt in ArgentinienPrivatier

Der Privatier-Aufenthalt richtet sich an alle, die stabil und rechtmäßig von passiven Einkünften aus dem Ausland leben — Mieten, Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Er verleiht einen temporären DNI und eröffnet den Weg zum dauerhaften Aufenthalt über arraigo.

5 SMVM
monatliches Mindesteinkommen
bis zu 3 Jahre
verlängerbar
DNI
ja, temporär
Aus der Ferne
wir handeln bevollmächtigt
Für wen es gedacht ist

Trifft das auf Sie zu?

  • Sie leben von Mieten, Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren aus eigenem Vermögen im Ausland.
  • Die Einkünfte sind stabil, nachweisbar und rechtmäßigen Ursprungs.
  • Sie sind nicht auf ein Gehalt aus persönlicher Arbeit angewiesen (in diesem Fall siehe das Visum für digitale Nomaden).
Voraussetzungen

Was nachzuweisen ist

  • Monatliches Einkommen von mindestens fünf Mindestlöhnen (SMVM).
  • Mittel, die über eine von der BCRA zugelassene Stelle eingehen.
  • Gültiger Reisepass, Führungszeugnis und Wohnsitznachweis in Argentinien.
  • Ausländische Dokumente apostilliert und von einem beeidigten Übersetzer übersetzt.
AchtungEin Gehalt aus Fernarbeit qualifiziert nicht als Privatier, da es aus persönlicher Arbeit stammt. Für dieses Profil prüfen wir das Visum für digitale Nomaden oder eine andere Struktur.
Wie wir helfen

Von der Prüfung zum DNI

  1. Prüfung des Einkommensprofils und der Tragfähigkeit.
  2. Vorbereitung der Dokumente, Apostillen und beeidigten Übersetzungen.
  3. Anlage und Betreuung des Antrags in RADEX (wir können bevollmächtigt handeln).
  4. Beantwortung von Aufforderungen bis zur Entscheidung und zum DNI.
Häufige Fragen

Zum Privatier-Aufenthalt

Welche Einkünfte zählen für den Privatier?

Passive Einkünfte aus eigenem Vermögen: Mieten, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren. Sie müssen stabil und rechtmäßig sein und über eine von der BCRA zugelassene Stelle eingehen.

Wie hoch ist der Mindestbetrag?

In der Regel fünf Mindestlöhne (SMVM) pro Monat. Der nominale Betrag ändert sich mit dem geltenden SMVM; wir bestätigen ihn im Beratungsgespräch.

Verleiht der Privatier-Aufenthalt den DNI und führt er zum dauerhaften Aufenthalt?

Ja. Er ist temporär (bis zu 3 Jahre, verlängerbar), verleiht den DNI und eröffnet nach 3 Jahren (außerhalb MERCOSUR) mit Anwesenheit im Land den Anspruch auf den dauerhaften Aufenthalt über arraigo.

Muss ich dauerhaft in Argentinien wohnen?

Für den Zugang zum dauerhaften Aufenthalt ist eine Anwesenheit im Land erforderlich (mehr als 50 % des Zeitraums und ohne längere Abwesenheiten). Wir planen Ihre Reisen so, dass der Antrag nicht gefährdet wird.

AF
Aníbal Falivene
Rechtsanwalt · CPACF Band 71, Folio 132 · Buenos Aires

Über 25 Jahre Praxis im argentinischen öffentlichen und privaten Recht. Strukturierung von Auslandsinvestitionen, Aufenthalt, Einwanderung und Staatsbürgerschaft, mit direkter Betreuung auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Chinesisch.

Aktualisiert am 19. Juli 2026. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und stellt keine personalisierte Rechtsberatung dar. Die Regeln und die verlangten Unterlagen können sich ändern, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie ein Verfahren beginnen, insbesondere solange die Reichweite der Nichtigerklärung des Dekrets 366/2025 noch nicht geklärt ist.

Kontakt aufnehmen

Planen Sie Ihre Niederlassung in Argentinien?

Teilen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltsgrund, Ihre Fristen und Ihre familiäre Situation mit, und wir zeichnen den schnellsten gangbaren Weg. Wir arbeiten aus der Ferne und können bevollmächtigt handeln — Sie müssen nicht anreisen. Erste vertrauliche Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.

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