Man kann eine argentinische Gesellschaft besitzen und führen, ohne in Argentinien zu leben. Was das konkret erfordert: eine über einen lokalen Vertreter erlangte steuerliche Identifikation, eine Vollmacht, die auf Anhieb funktioniert, einen Bankplan — und die ordnungsgemäß registrierte Einbringung der Investition, damit das Geld wieder herauskommen kann.
Ja, das ist möglich. Ein Ausländer kann Gesellschafter oder Aktionär einer argentinischen Gesellschaft sein, ohne seinen Wohnsitz zu verlegen, und es ist nicht nötig, aus Gründen der Staatsangehörigkeit einen argentinischen Gesellschafter aufzunehmen. Erforderlich sind: eine steuerliche Identifikation, eine mit den Wohnsitzregeln der Geschäftsführer vereinbare Struktur und ein Plan für die drei Schritte, die den Investor am meisten überraschen — den CUIT, die Bank und die registrierte Einbringung der Investition.
Die im Ausland ansässige natürliche Person erlangt ihre argentinische steuerliche Identifikation über einen in Argentinien ansässigen Vertreter oder autorisierten Dritten, der auch als Beziehungsverwalter bei der ARCA handeln kann. Je nach Fall ist es ein CUIT oder eine Identifikationsnummer, mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Reichweiten.
Nach der Eintragung erhält die Gesellschaft ihren eigenen CUIT und muss einen Beziehungsverwalter bei der ARCA bestellen und aufrechterhalten. Ohne diese aktive Bestellung kann sie weder Rechnungen ausstellen noch Erklärungen einreichen.
Die argentinische Staatsangehörigkeit ist für die Leitung einer Gesellschaft nicht erforderlich. Der Wohnsitz hingegen zählt.
Die Gründung kann vollständig aus der Ferne durchgeführt werden, mittels einer vor einem Notar im Herkunftsland errichteten Vollmacht, apostilliert — oder auf konsularischem Weg legalisiert, wo das Haager Übereinkommen nicht gilt — und von einem in Argentinien eingetragenen beeidigten Übersetzer übersetzt.
Sobald die Gesellschaft eingetragen und der CUIT erlangt ist, kann die Eröffnung beantragt werden. Die Zustimmung hängt von der Politik jeder Bank ab: Risikoprofil, Tätigkeit, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigter und Herkunft der Mittel. Banken verlangen in der Regel Verträge, Rechnungen, einen Geschäftsplan, Einkommensnachweise, den Jahresabschluss der Muttergesellschaft, Steuererklärungen, die Dokumentation der Gesellschaftskette und die persönliche Anwesenheit der Geschäftsführer oder wirtschaftlich Berechtigten.
Das ist der Punkt, der das wirtschaftliche Ergebnis des Vorhabens am stärksten bestimmt und den man am häufigsten zu spät klärt.
Die als Direktinvestition aus dem Ausland eingehenden Mittel müssen ordnungsgemäß kanalisiert und registriert werden, damit die Gesellschaft und ihre Gesellschafter anschließend Zugang zum Devisenmarkt erhalten, um Dividenden oder Kapital zurückzuführen. Über informelle Wege oder ohne Dokumente über die Kapitaleinlage und deren Abwicklung geleistete Einlagen können die Investition ohne Nachverfolgbarkeit lassen und den Abfluss der Mittel gefährden. Zudem gibt es periodische Meldepflichten über Auslandsvermögen und -verbindlichkeiten für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung.
Nationale und lokale steuerliche Anmeldungen; Beziehungsverwalter bei der ARCA; Gesellschafts- und Buchführungsbücher; Versammlungen, Protokolle und jährliche Feststellung des Jahresabschlusses; Registereinreichungen und Erklärungen zum wirtschaftlich Berechtigten; elektronische Rechnungsstellung und Erklärungen; Anmeldung als Arbeitgeber, Unfallversicherung und Sozialversicherung bei Personal; zollrechtliche Registrierungen und branchenspezifische Lizenzen zum Import oder Export; sowie Aktualisierung der Geschäftsführer, des Sitzes, des Kapitals, der Beteiligungen und der Vollmachten.
Die Gesellschaft kann Teil einer Aufenthaltsstrategie für den Investor, seine Familie oder versetzte Führungskräfte sein. Sie verschafft ihn nicht allein: Die Migrationsbehörde bewertet die wirtschaftliche Realität des Projekts, die Herkunft und Nachverfolgbarkeit der Mittel und die Kohärenz zwischen Struktur und Antrag.
Ein früh zu klärender Punkt: Das Unternehmen, das ausländisches Personal einstellen wird, muss besondere Registrierungsvoraussetzungen erfüllen, um den Aufenthalt seiner Arbeitnehmer und Führungskräfte beantragen zu können. Das ist die konkrete Brücke zwischen Gesellschaft und Aufenthalt, und sie hängt von bei der Gründung getroffenen Entscheidungen ab.
Kategorien transitorisch, temporär und dauerhaft, Voraussetzungen, RADEX-Verfahren und Fristen — einschließlich der rechtlichen Einordnung nach der Nichtigerklärung des Dekrets 366/2025.
Die Unterschiede bei Kapital, Liquidität und Governance zwischen SAS, SRL, SA und SAU — und wann das Regime, nicht Sie, das Vehikel wählt.
Zur Gründung nein. Für den Bankschritt oft ja: Mehrere Institute verlangen die persönliche Anwesenheit der Geschäftsführer oder der wirtschaftlich Berechtigten.
Ja, mittels einer SAS oder einer Einpersonen-SAU. Die SRL verlangt mindestens zwei Gesellschafter.
Teilweise. Jede Gesellschaftsform verlangt einen oder mehrere Geschäftsführer mit tatsächlichem Wohnsitz in Argentinien, sodass ein Teil der Leitung im tatsächlichen Sinne lokal sein muss.
Acht bis vierzehn Wochen ab dem ersten Kontakt, wenn Dokumente aus dem Ausland im Spiel sind. Die Eintragung selbst ist der kürzeste Teil.
Ja, sobald die steuerlichen, zollrechtlichen und branchenspezifischen Anmeldungen für die geplante Tätigkeit erledigt sind.
Das hängt davon ab, wie die Investition eingebracht und registriert wurde. Es ist eine Gestaltungsentscheidung, die zusammen mit der Gesellschaftsstruktur getroffen wird, und rückwirkend sehr schwer zu korrigieren.
Aktualisiert am 22. Juli 2026. Die devisen- und steuerrechtlichen Regeln ändern sich häufig; die Bedingungen sind zum Zeitpunkt jedes Vorhabens zu prüfen. Dieser Inhalt ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar. Die gesellschafts-, steuer-, devisen- und migrationsrechtlichen Regeln ändern sich, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie die Gesellschaft gründen oder Dokumente im Ausland vorbereiten.
Teilen Sie uns die Tätigkeit, die Herkunft der Mittel, wer die Investoren sind und ob einer von ihnen sich niederlassen möchte, mit. Wir bilden die passende Struktur ab, die Dokumente, die Ihre Herkunftszuständigkeit ausstellen muss, und die realistische Frist. Wir handeln bevollmächtigt, Sie müssen also nicht anreisen. Erste vertrauliche Antwort in der Regel noch am selben Werktag.