SAS, SRL, SA oder SAU — die Wahl bestimmt den ab dem ersten Tag gebundenen Betrag, wer für die Verbindlichkeiten haftet, wie Gesellschafter ein- und austreten und ob die Struktur der Prüfung einer Bank oder eines Regulierers standhält. Hier sind die Zahlen und Regeln, die wirklich entscheiden.
Die Wahl der Gesellschaftsform ist keine Formsache. Sie bestimmt den am Gründungstag zu bindenden Betrag, wer für die Verbindlichkeiten haftet, wie Gesellschafter ein- und austreten und inwieweit die Struktur der Prüfung einer Bank, eines Regulierers oder der Migrationsbehörde standhält. Geschwindigkeit und Eintragungskosten — die beiden Kriterien, die Vergleiche hervorheben — sind bei einer ernsthaften Investition am wenigsten relevant.
| SAS | SRL | SA / SAU | |
|---|---|---|---|
| Gesellschafter | Einer oder mehrere | 2 bis 50 | Zwei oder mehr (SA); einer (SAU) |
| Mindestkapital | 2 × Mindestlohn — ARS 744.800 | Kein gesetzliches Minimum | ARS 30.000.000 |
| Bareinlage bei Gründung | 25 % des Kapitals in bar | 25 % des Kapitals in bar | ARS 7.500.000 (SA); 100 % (SAU) |
| Kapital verkörpert durch | Aktien | Geschäftsanteile | Aktien |
| Leitung | Ein oder mehrere Geschäftsführer | Ein oder mehrere Geschäftsführer | Verwaltungsrat |
| Wohnsitzregel | Mindestens ein in Argentinien ansässiger Geschäftsführer | Geschäftsführung im Einklang mit Gesetz und tatsächlichem Betrieb | Absolute Mehrheit der Geschäftsführer in Argentinien ansässig |
| Laufende Kosten | Buchhaltung und Nebenpflichten | Buchhaltung und Nebenpflichten | Buchhaltung, Nebenpflichten und Sicherheit der Geschäftsführer |
| Übertragungen | Flexibel, nach der Satzung | Erfordert Urkunde und Eintragung | Flexibel, nach Satzung und Vereinbarungen |
Werte gültig zum 22. Juli 2026. Das Minimum der SAS ist an den Mindestlohn gekoppelt: Ab dem 1. August 2026 steigt es auf ARS 753.200. Prüfen Sie den Betrag stets zum Zeitpunkt der Einreichung.
Ein oder mehrere Gesellschafter, natürliche oder juristische Personen; in Aktien geteiltes Kapital; Leitung durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie ist die Standardwahl für direkte operative Tochtergesellschaften und für alle, die Flexibilität im Gesellschafterkreis ohne Verwaltungsrat wünschen.
Musterstatuten verkürzen Zeit und Kosten, schützen aber keine bedeutende Investition. Bei mehreren Gesellschaftern, ungleichen Einlagen, einem Vorkaufsrecht, Austrittsklauseln, Vesting, Übertragungsbeschränkungen, Mehrstimmrecht oder Streitbeilegungsmechanismen wählen Sie maßgeschneiderte Statuten und in den meisten Fällen eine ergänzende Gesellschaftervereinbarung.
Zwischen zwei und fünfzig Gesellschaftern; Kapital in Geschäftsanteilen; Geschäftsführung durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie ist das nächste funktionale Äquivalent zur deutschen GmbH, mit einem wesentlichen Unterschied: Sie lässt keinen Einzelgesellschafter zu.
Die formellste Option: in Aktien geteiltes Kapital, Leitung durch einen Verwaltungsrat. Bevorzugt für institutionelle Investitionen, regulierte Projekte, Gesellschaften, die neue Aktionäre erwarten, und Tätigkeiten, die eine robustere Governance erfordern.
Die IGJ bietet eine Eilgründung von SA und SRL an, mit einer offiziellen Eintragungsfrist von fünf Werktagen, wenn der Antrag vollständig ist und keine Beanstandungen erhält. Diese Frist umfasst nicht die Vorbereitung der Dokumente, die Vollmachten, die Apostillen, die Übersetzungen, die steuerliche Identifikation oder den Bankschritt.
Große Bergbau-, Energie-, Infrastruktur-, Forst-Industrie-, Technologie- sowie Öl- und Gasprojekte können unter das RIGI, das Anreizregime für Großinvestitionen (Gesetz 27.742), fallen, das steuerliche, zollrechtliche und devisenrechtliche Stabilität gewährt, im Gegenzug für hohe Mindestinvestitionsschwellen und die Einhaltung eines verbindlichen Plans.
Für zwischen mehreren Unternehmen geteilte Projekte ermöglichen die Kooperationsverträge des Zivil- und Handelsgesetzbuchs — UTE, Kooperationsgruppen und Kooperationskonsortien — die Zusammenarbeit, ohne eine neue juristische Person zu schaffen. Sie sind die Norm im Bergbau, in der Energie und bei öffentlichen Bauvorhaben und oft die richtige Antwort, wenn der Mandant fragt « welche Gesellschaft gründen wir ».
Die Register sind lokal. Die Gesellschaft wird bei der IGJ eingetragen, wenn der Sitz in der Autonomen Stadt Buenos Aires liegt, oder bei der Behörde für juristische Personen der betreffenden Provinz.
Die Zuständigkeit beeinflusst Kosten, Frist, Beanstandungskriterien, Anforderungen an den Sitznachweis und die Verfügbarkeit der Gesellschaftsformen. Bei Projekten mit Vermögenswerten in San Juan, Mendoza, Neuquén, Salta oder Catamarca ist die Abstimmung mit dem Provinzregister und einem lokalen Korrespondenten oft entscheidend — und der Sitz sollte nicht aus verwaltungstechnischer Bequemlichkeit gewählt werden, sondern danach, wo sich Vermögen, Betrieb und ein etwaiger Rechtsstreit befinden werden.
Die Markteintrittswege, die Fristen, die vier Kostenpositionen und das Referenzhonorar.
Niederlassung oder Beteiligung, das Regime 2026, der wirtschaftlich Berechtigte und die Falle des Art. 124.
CUIT, Vollmachten, Bank, Einbringung der Investition und Rückführung der Gewinne.
Ja. Ihr Mindestkapital ist an den Mindestlohn gekoppelt, und in Buenos Aires laufen die Formalitäten über die TAD-Plattform. Die Verfügbarkeit und der Ablauf in den Provinzzuständigkeiten sind im Einzelfall zu bestätigen.
Weil sie bei der Gründung ARS 7.500.000 als Bareinlage gebunden verlangt, eine von jedem ordentlichen Geschäftsführer gestellte Sicherheit und ein kollegiales Leitungsorgan mit der damit verbundenen Governance- und Nebenpflichtenlast.
Nein. Die SRL verlangt mindestens zwei Gesellschafter. Für einen Einzelinhaber sind die SAS oder die Einpersonen-SAU die Optionen.
Sie ist das nächste funktionale Äquivalent, aber nicht identisch: Die SRL lässt keinen Einzelgesellschafter zu, ist auf fünfzig Gesellschafter begrenzt und die Übertragung von Anteilen erfordert eine Urkunde und eine Eintragung bei der zuständigen Stelle.
Das hängt vom anwendbaren Regime und der Gegenpartei ab. Für abgegrenzte Vorhaben SAS oder SRL; für regulierte, institutionelle oder auf künftige Kapitalaufnahme ausgelegte Projekte SA; für RIGI-Projekte das vom Regime zugelassene Vehikel.
Ja, durch Umwandlung, aber mit Kosten, Zeitaufwand und einer erneuten Registerprüfung. Es ist weit günstiger, von Anfang an die richtige Wahl zu treffen.
Aktualisiert am 22. Juli 2026. Das Mindestkapital der SAS ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm; prüfen Sie den Betrag zum Zeitpunkt der Einreichung. Dieser Inhalt ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar. Die gesellschafts-, steuer-, devisen- und migrationsrechtlichen Regeln ändern sich, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie die Gesellschaft gründen oder Dokumente im Ausland vorbereiten.
Teilen Sie uns die Tätigkeit, die Herkunft der Mittel, wer die Investoren sind und ob einer von ihnen sich niederlassen möchte, mit. Wir bilden die passende Struktur ab, die Dokumente, die Ihre Herkunftszuständigkeit ausstellen muss, und die realistische Frist. Wir handeln bevollmächtigt, Sie müssen also nicht anreisen. Erste vertrauliche Antwort in der Regel noch am selben Werktag.