Ein operativer Leitfaden für ausländische Investoren und Gruppen: welche Gesellschaftsform passt, wie man die bereits im Ausland bestehende Gesellschaft einträgt, was es wirklich kostet, wie lange es wirklich dauert — und wie sich die Struktur mit Bank, Devisen und Aufenthalt verbindet.
Eine Gesellschaft in Argentinien zu gründen kann der erste Schritt eines Investitionsprojekts, eines Außenhandelsgeschäfts, der regionalen Expansion eines ausländischen Unternehmens oder eines persönlichen Vorhabens sein, sich im Land niederzulassen. Für den ausländischen Investor ist es kein bloßer isolierter Eintragungsakt: Die gewählte Struktur bestimmt den Ein- und Austritt der Mittel, die Steuerlast, die Eröffnung des Bankkontos, die Vermögensexposition der Muttergesellschaft und — gegebenenfalls — den Aufenthaltsantrag.
Bevor Sie die Gesellschaftsform wählen, bestimmen Sie, welches der beiden Ziele Sie wirklich verfolgen. Auf dem Papier wirken sie ähnlich; in der Praxis unterscheiden sie sich vollständig.
Sie gründen eine Tochtergesellschaft oder tragen Ihre ausländische Gesellschaft ein, bestellen lokale Geschäftsführer und Vertreter, unterzeichnen Verträge und sind tätig, ohne in Argentinien zu wohnen. Eine persönliche Anwesenheit kann später erforderlich sein, vor allem beim Bankschritt.
Die Gesellschaft kann Teil einer Aufenthaltsstrategie als Investor, Arbeitnehmer oder Geschäftsführer sein. Sie verschafft den Aufenthalt nicht allein: Die Migrationsbehörde bewertet die wirtschaftliche Realität des Projekts.
Sie gründen eine lokale juristische Person — in der Regel eine SAS, eine SRL, eine SA oder die Einpersonen-SAU — mit eigenem Vermögen, CUIT, Buchhaltung und eigenen Pflichten. Je nach Form beschränkt sich die Haftung der Gesellschafter auf das gezeichnete Kapital, unbeschadet der persönlichen Haftung aus Bürgschaften, Betrug, Missbrauch der Rechtspersönlichkeit oder unregelmäßiger Geschäftsführung.
| SAS | SRL | SA / SAU | |
|---|---|---|---|
| Gesellschafter | Einer oder mehrere | 2 bis 50 | Zwei oder mehr (SA); einer (SAU) |
| Mindestkapital | 2 × Mindestlohn | Kein gesetzliches Minimum | ARS 30.000.000 |
| Bareinlage bei Gründung | 25 % des Kapitals in bar | 25 % des Kapitals in bar | ARS 7.500.000 (SA); 100 % (SAU) |
| Kapital verkörpert durch | Aktien | Geschäftsanteile | Aktien |
| Leitung | Ein oder mehrere Geschäftsführer | Ein oder mehrere Geschäftsführer | Verwaltungsrat + Sicherheit der Geschäftsführer |
| Typische Verwendung | Dienstleistungen, Technologie, einfache Tochtergesellschaften | Geschlossene Gesellschaften, Joint Ventures | Institutionelle, regulierte oder großangelegte Projekte |
Werte gültig zum 22. Juli 2026. Das Minimum der SAS folgt dem Mindestlohn und ändert sich mit ihm. Das gesetzliche Mindestkapital ist nicht das angemessene Kapital — und nicht das, was die Bank prüfen wird. Vollständiger Vergleich mit den Zahlen, die wirklich entscheiden →
| Deutsche Struktur | Argentinisches Äquivalent | Relevanter Unterschied |
|---|---|---|
| GmbH | SRL | Die Übertragung von Anteilen erfordert eine Urkunde und eine Eintragung; die argentinische SRL lässt keinen Einzelgesellschafter zu (anders als die Ein-Personen-GmbH) |
| Ein-Personen-GmbH / UG | SAS oder SAU | Die SAS lässt einen Einzelgesellschafter mit niedrigem Mindestkapital zu; die SAU verlangt die vollständige Einzahlung des Kapitals |
| AG (nicht börsennotiert) | SA | Mindestkapital von ARS 30.000.000, davon ARS 7.500.000 als Bareinlage bei der Gründung |
| Holding im Ausland | Wird nach Art. 123 eingetragen und hält dann die argentinische Gesellschaft | Die Eintragung bedingt sogar die Gesellschaftsakte der argentinischen Gesellschaft |
| Schritt | Richtwert |
|---|---|
| Gründung einer argentinischen Gesellschaft (Antrag bereit) | ≈ 15 Werktage |
| Eilverfahren für SA oder SRL, ohne Beanstandungen | 5 Werktage |
| Eintragung einer ausländischen Gesellschaft (Art. 118 oder 123) | ≈ 30 Werktage |
| Gesamtprozess mit Dokumenten aus dem Ausland | 8 bis 14 Wochen |
| Eröffnung des Bankkontos | Variabel und unabhängig |
Der Unterschied zwischen 15 Tagen und 14 Wochen liegt in dem, was vor der Einreichung geschieht: Beschaffung der steuerlichen Identifikation der nicht ansässigen Gesellschafter, Errichtung von Vollmachten im Ausland, Apostillen, beeidigte Übersetzung und dokumentarische Rekonstruktion der Beteiligungskette bis zur kontrollierenden natürlichen Person.
Wir sind nicht im Segment der automatisierten Billiggründungen für lokale Ansässige tätig. Unsere Arbeit richtet sich an Investoren und ausländische Gesellschaften, die Planbarkeit, internationale Koordination und Kohärenz zwischen Gesellschaft, Investition, Betrieb und migrationsrechtlicher Lage benötigen.
Grundsätzlich nein. Ausländer können ohne Beschränkung der Staatsangehörigkeit Gesellschafter oder Aktionäre sein. Einzuhalten sind die Mindestzahl der Mitglieder je Gesellschaftsform und die für ihre Geschäftsführer geltenden Wohnsitzregeln.
Ja, mittels einer vor einem Notar in Ihrem Land errichteten, apostillierten und in Argentinien übersetzten Vollmacht. Spätere Schritte, insbesondere der Bankschritt, können eine persönliche Anwesenheit erfordern.
Das gesetzliche Minimum entspricht selten dem geschäftlich angemessenen Betrag. Banken, Gegenparteien und Behörden bewerten das Verhältnis zwischen Kapital, Gesellschaftszweck und geplantem Vorhaben. Ein nominelles Kapital erzeugt später Reibung, auch bei einem investitionsgestützten Aufenthaltsantrag.
Die Niederlassung erlaubt der Muttergesellschaft ein direktes Handeln, kann aber ihr Vermögen exponieren. Die Tochtergesellschaft bietet eine stärkere rechtliche Trennung. Die Wahl erfordert eine steuerliche, vermögensrechtliche, regulatorische und operative Analyse und keine Standardantwort.
Das hängt davon ab, ob die Einbringung der Investition ordnungsgemäß abgewickelt und registriert wurde. Es ist eine Gestaltungsentscheidung, die zusammen mit der Gesellschaftsstruktur getroffen wird, und kein nachträglicher Schritt.
Nicht automatisch. Sie kann einen Antrag stützen, wenn eine tatsächliche Investition, eine nachweisbare Tätigkeit und eine schlüssige Dokumentation vorliegen. Die migrationsrechtlichen Kriterien finden Sie in unserem Aufenthaltsleitfaden.
Aktualisiert am 22. Juli 2026. Die angegebenen Beträge gelten zu diesem Datum; das Mindestkapital der SAS ändert sich mit dem Mindestlohn. Dieser Inhalt ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar. Die gesellschafts-, steuer-, devisen- und migrationsrechtlichen Regeln ändern sich, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie die Gesellschaft gründen oder Dokumente im Ausland vorbereiten.
Teilen Sie uns die Tätigkeit, die Herkunft der Mittel, wer die Investoren sind und ob einer von ihnen sich niederlassen möchte, mit. Wir bilden die passende Struktur ab, die Dokumente, die Ihre Herkunftszuständigkeit ausstellen muss, und die realistische Frist. Wir handeln bevollmächtigt, Sie müssen also nicht anreisen. Erste vertrauliche Antwort in der Regel noch am selben Werktag.